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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Wahlen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein oder benötigen Sie weitere Informationen, dann können Sie sich gerne direkt an die Ansprechpartner im Fachdienst Bürgerservice/Wahlen und Volksabstimmungen wenden.

Welche Voraussetzungen muss ein Wahlhelfer mitbringen?

Grundsätzlich kann jeder Wahlberechtigte zum Wahlhelfer berufen werden. In Delmenhorst wird auf Freiwilligkeit gesetzt. Wer ein Wahlehrenamt übernehmen möchten, kann sich direkt an die Stadtverwaltung wenden.

Wahlhelfer müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein. Eine bestimmte schulische oder berufliche Bildung ist nicht erforderlich. Jede Person darf bei einer Wahl lediglich ein Ehrenamt übernehmen. Mitglieder des Wahlausschusses sowie deren Vertretungen, Vertrauenspersonen oder Wahlbewerber auf Wahlvorschlägen dürfen nicht berufen werden.

Wie erfahre ich, ob und wo ich als Wahlhelfer eingesetzt werde?

Die Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten rechtzeitig eine schriftliche Berufung, aus der unter anderem hervorgeht, in welchem Wahlbezirk und in welcher Funktion sie eingesetzt werden.

Falls Personen ausfallen und Posten kurzfristig nachbesetzt werden müssen, können einzelne Berufungen auch erst kurz vor der Wahl ausgesprochen werden. Wenn Wahlhelfer kurzfristig verhindert sind, sollte die Stadtverwaltung umgehend benachrichtigt werden, damit für Ersatz gesorgt werden kann.

Ziel ist es, die Wahlhelfer in ihrem eigenen Wahlbezirk oder zumindest in unmittelbarer Nähe einzusetzen. Sollte ein Wunsch-Wahlbezirk bestehen, wird stets versucht, diesen zu berücksichtigen.

Wie kann ich als Wahlhelfer selbst wählen?

Wenn Wahlhelfer im eigenen Wahlbezirk eingesetzt sind, können diese auch als Mitglied des Wahlvorstandes dort ihre Stimme abgeben. In den meisten Fällen erlauben es die Pausen während der Wahlhelfertätigkeit, das eigene Wahllokal aufzusuchen. Zudem können auch Unterlagen für eine Briefwahl angefordert werden.

Wie ist der Tagesablauf am Wahltag?

Die allgemeinen Wahlvorstände treffen sich am Wahltag in der Regel um 7.30 Uhr im Wahllokal, um das Wahlmaterial und die Unterlagen zu übernehmen sowie den Wahlraum herzurichten. Von 8 bis 18 Uhr werden Wahlberechtigungen überprüft, Stimmzettel ausgegeben und die Teilnahme an der Wahl im Wählerverzeichnis notiert. Dabei wird auf den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl geachtet. Anschließend werden die Stimmen ausgezählt. Zum Abschluss verpackt der Wahlvorstand die Unterlagen und übergibt sie an den Fachdienst Bürgerservice/Wahlen und Volksabstimmungen.

In der Regel wird in zwei Schichten gearbeitet. Der Wahlvorsteher sollte die Einsatzzeit rechtzeitig mit den Wahlhelfern absprechen. Die Pausenregelung treffen die Wahlvorstandsmitglieder am Wahltag eigenverantwortlich. An der Auszählung nehmen wieder alle Mitglieder des Wahlvorstandes teil.

Die Briefwahlvorstände treffen sich erst am Nachmittag und bereiten die Auszählung vor, die dann ebenfalls um 18 Uhr beginnt.

Grundsätzlich ist die Tätigkeit des Wahlvorstandes erst beendet, wenn alle Stimmen im Wahlbezirk ausgezählt sind, das Ergebnis festgestellt wurde und die Abschlussarbeiten erfolgt sind. Wann das ist, hängt unter anderem von der Art der Wahl und der Wahlbeteiligung ab. Eine Aussage über die voraussichtliche Dauer eines Wahlhelfereinsatzes kann daher nicht getroffen werden.

Material, welches für die Wahlhelfertätigkeit benötigt wird, wird zur Verfügung gestellt. Lediglich für die persönlich benötigten Dinge müssen die Wahlhelfer selber sorgen. Insbesondere wird empfohlen, etwas zu trinken und zu essen mitzubringen.

Wie werde ich auf den Einsatz vorbereitet?

Mit der Berufung erhalten die Wahlhelfer Informationsmaterial über all das, was für den Wahltag wichtig ist. Außerdem werden für Wahlvorsteher, Schriftführer sowie deren Stellvertretungen Schulungen angeboten. Weitere Fragen beantworten gerne die Ansprechpartner im Fachdienst Bürgerservice/Wahlen und Volksabstimmungen.

Sind Wahlhelfer am Wahltag auf sich allein gestellt?

Das Team des Fachdienstes Bürgerservice/Wahlen und Volksabstimmungen steht den ganzen Tag zur Verfügung, um auftretende Fragen zu beantworten und bei Problemen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Erhalte ich eine Vergütung?

Für die ehrenamtliche Tätigkeit steht den Wahlhelfern eine Aufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 35 Euro zu, die am Wahltag in bar ausgezahlt wird.

Bin ich versichert?

Wahlhelfer sind ehrenamtlich für die Stadt Delmenhorst tätig. Daher gilt in dieser Zeit der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies trifft sowohl auf den Hin- und Rückweg als auch auf die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen zu. Der Versicherungsschutz muss nicht beantragt werden und ist für Wahlhelfer kostenlos.

Bei einem Unfall sollte der Fachdienst Bürgerservice/Wahlen und Volksabstimmungen schnellstmöglich informiert werden. Dem behandelnden Arzt sollte mitgeteilt werden, dass sich der Unfall während einer ehrenamtlichen Tätigkeit ereignet hat.

Was ist ein Wahlvorstand oder Briefwahlvorstand?

Ein Wahlvorstand ist ein eigenständiges Wahlorgan zur Durchführung der Wahl und zur Feststellung des Ergebnisses im Wahlbezirk. Er besteht in der Regel aus acht ehrenamtlich tätigen Wahlhelfern. Der Wahlvorstand trifft gemeinsame Entscheidungen durch Abstimmung, zum Beispiel, wenn nicht eindeutig ist, ob eine Stimmabgabe gültig ist oder nicht. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Wahlvorstehers den Ausschlag.

Die Briefwahlvorstände zählen am Wahltag die Stimmen aus, die per Briefwahl abgegeben wurden.

Welche Pflichten hat der Wahlvorsteher?

Der Wahlvorsteher ist der Vorsitzende des Wahlvorstandes. Seine Aufgaben umfassen unter anderem die Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung, die Leitung der Tätigkeit des Wahlvorstandes, die Bekanntgabe der Wahlvorstandsentscheidungen und des Wahlergebnisses.

Welche Aufgaben hat der Schriftführer?

Der Schriftführer führt das Wählerverzeichnis, füllt die Wahlniederschrift aus, erfasst das Wahlergebnis und nimmt gegebenenfalls Vermerke während der Wahlhandlung und Auszählung auf.

Welche Aufgaben haben Beisitzer?

In jedem Wahlvorstand gibt es in der Regel vier Beisitzer. Diese führen während des Wahltages unter anderem die Kontrolle der Wahlberechtigungen anhand der Wahlbenachrichtigungen durch, geben die Stimmzettel aus und ordnen den Zutritt zum Wahlraum.

Die wichtigste Aufgabe ist die Sortierung und Auszählung der Stimmzettel nach der Wahl.

Wie erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigung wird jedem Wahlberechtigten vor politischen Wahlen automatisch per Post zugestellt. Eine Antragstellung ist somit nicht erforderlich. Sofern Sie als Wahlberechtigter keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Fachdienst Bürgerservice/Wahlen und Volksabstimmungen.

Der Ablauf im Wahllokal wird beschleunigt, wenn jeder Wähler seine Wahlbenachrichtigung bereithält.

Wie erhalte ich Briefwahlunterlagen?

Um an der Briefwahl teilnehmen zu können, wird ein Wahlschein benötigt. Dieser muss rechtzeitig schriftlich oder persönlich im Fachdienst Bürgerservice/Wahlen und Volksabstimmungen beantragt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein vorgedruckter Antrag zu finden. Dieser kann auch online ausgefüllt und ausgedruckt werden.

Etwa vier Wochen vor einer Wahl wird im City-Center, Lange Straße 1a, ein Briefwahlbüro eingerichtet. Dort können die Briefwahlunterlagen persönlich beantragt und in der Regel sofort mitgenommen werden. Möglich ist auch, seine Stimme direkt vor Ort abzugeben.

Die Bearbeitung und Rücksendung der Unterlagen per Post können jeweils einige Tage dauern. Ist der Wahlbrief nicht am Wahltag bis spätestens 18 Uhr beim Wahlleiter eingegangen, kann die Stimmabgabe nicht gezählt werden.

Warum muss ich auf dem Wahlschein eine eidesstattliche Versicherung abgeben?

Wer sich an einer Wahl mittels Briefwahl beteiligen möchte, erhält auf Antrag einen Wahlschein. Darauf ist eine "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" zu finden. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und soll sicherstellen, dass kein Unbefugter in fremdem Namen den Stimmzettel kennzeichnet. Fehlt die unterschriebene eidesstattliche Versicherung, ist die Stimmabgabe ungültig.

Trotz der Unterschrift auf dem Wahlschein bleibt der Grundsatz des Wahlgeheimnisses gewahrt. Die Wahlbriefe werden in zwei Schritten ausgezählt. Zunächst werden die roten Wahlbriefe geöffnet, der Wahlschein entnommen und kontrolliert. Der verschlossene Stimmzettelumschlag wird dann in eine versiegelte Wahlurne gelegt. Erst ab 18 Uhr werden im zweiten Schritt die Stimmzettelumschläge aus der Wahlurne entnommen, geöffnet und ausgezählt. Eine Verbindung zwischen dem unterschriebenen Wahlschein und der Stimmabgabe ist damit ausgeschlossen.

Wie viele Stimmen kann ich abgeben?

Bei Bundes- und Landtagswahlen kann jeder Wähler zwei Stimmen abgeben. Mit der Erststimme entscheidet der Wähler über die Entsendung von Abgeordneten aus seinem eigenen Wahlkreis und wählt damit seinen regionalen Vertreter in den Bundestag bzw. Landtag. Die Zweitstimme entscheidet über das Kräfteverhältnis der Parteien in den Parlamenten.

Für die Kommunalwahlen in Niedersachsen gilt das Dreistimmenwahlrecht. Wähler können dabei alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einem einzigen Bewerber geben (kumulieren). Die Stimmen können auch auf mehrere Gesamtlisten oder verschiedene Bewerber verteilt werden (panaschieren).

Bei Direktwahlen (Wahl des Oberbürgermeisters) und bei Europawahlen kann jeder Wähler jeweils nur eine Stimme abgeben.

Gibt es bei der Stimmabgabe Hilfe für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen?

Menschen, die nicht lesen können, oder die aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, ihre Stimme allein abzugeben, können sich von einer anderen Person ihres Vertrauens helfen lassen. Dabei muss sich die Hilfe auf das Notwendigste beschränken. Auch die Mitglieder des Wahlvorstandes helfen auf Nachfrage gerne. Die Hilfsperson ist in jedem Fall zur Geheimhaltung verpflichtet.

Blinde oder sehbehinderte Menschen können den Stimmzettel mithilfe einer Stimmzettelschablone kennzeichnen. Diese werden von den Blindenverbänden kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei Kommunalwahlen gibt es dieses Hilfsmittel aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Stimmzettel nicht.

Der Zugang zu den meisten Wahllokalen in Delmenhorst ist barrierefrei bzw. eingeschränkt barrierefrei. Einen Hinweis zur Barrierefreiheit des jeweiligen Wahllokals ist auf der Wahlbenachrichtigung zu finden. Wenn jemandem der Zugang zum Wahllokal nicht möglich ist, kann die Stimme per Briefwahl abgegeben werden. Zudem ist die Stimmabgabe (außer bei Kommunalwahlen) mit einem Wahlschein in einem anderen, barrierefreien Wahllokal möglich.

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