Bundestagswahl 2025
Die vorgezogene Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, 23. Februar 2025, statt. Die damit verbundenen verkürzten Fristen können erst nach Auflösung des Bundestages und der formalrechtlichen Festlegung des Wahltags durch den Bundespräsidenten benannt werden.
Durch die Wahlrechtsreform 2023 gibt es bei dieser Bundestagswahl einige Änderungen. Die Wählerinnen und Wähler haben weiterhin zwei Stimmen: die Erststimme und die Zweitstimme. Das Wahlsystem vereint die Wahl von Direktkandidaten mit der proportionalen Sitzverteilung im Bundestag. Die Wahlrechtsreform führt jedoch eine wichtige Veränderung ein: Die Zahl der Abgeordneten wird gesetzlich auf 630 Personen beschränkt.
Briefwahl
Für die Bundestagswahl am 23. Februar ist ab Montag, 10. Februar, im Multifunktionsraum des City-Centers an der Langen Straße 1a (Eingang über die Marktstraße) ein Briefwahlbüro eingerichtet.