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Die Stadt Delmenhorst hat sich zum Ziel gesetzt Klimamusterstadt zu werden und möchte daher die stadtweiten CO2-Emissionen senken. Die Förderung der erneuerbaren Energien spielt dabei eine wesentliche Rolle. Mit sogenannten Steckersolargeräten können auch Mieterinnen und Mieter oder Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen, denen kein eigenes Dach zur Verfügung steht, auf einfache Weise Strom erzeugen. Zudem können in Zeiten hoher Stromkosten die eigenen Kosten durch eine solche Anlage gesenkt werden.

Gefördert werden neue steckbare Stromerzeugungsgeräte (Steckersolargeräte, Balkonmodule, Balkonkraftwerke). Darunter werden Solarmodule mit bis zu 800 Watt Leistung (Abgabeleistung des Wechselrichters) und einem Wechselrichter verstanden, die an einen Stromkreis angeschlossen werden.

Der Stadtrat hat das kommunale Förderprogramm „Balkon-Solaranlagen 2024“ beschlossen. Die zur Verfügung stehende Summe beträgt für das Jahr 2024 insgesamt 50.000 Euro. Über die Förderanträge wird auf der Grundlage der Richtlinie und im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel entschieden. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Positive Förderbescheide werden dabei nach dem Eingangsdatum vergeben. Anträge, die nach Ausschöpfung der finanziellen Mittel eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden und müssen abgelehnt werden.

Weitere Einzelheiten finden sich in der Richtlinie der Stadt Delmenhorst zum Förderprogramm „Balkon-Solaranlagen“. Anträge können per E-Mail an klimaschutzdelmenhorstde geschickt werden.

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