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Asbest & asbesthaltige Abfälle

Um die Gefahren beim Abbau von Asbestzementplatten für sich selbst und die Umwelt gering zu halten, müssen besondere Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden. Mechanische Bearbeitung und Staubentwicklung ist aufgrund der möglichen Freisetzung gesundheitsschädlicher Fasern unbedingt zu vermeiden.

Bestenfalls sollten die Arbeiten mit Asbest ausschließlich durch sachkundige Firmen erfolgen. Als sachkundig gelten Firmen, die mindestens einen über den Umgang mit Asbest/asbesthaltigem Material geschulten Mitarbeiter vorhalten. Informationen über zugelassene Firmen, die Arbeiten mit Asbest, das zum Beispiel in Lüftungsanlagen oder Brandschutzeinrichtungen vorhanden und schwach gebunden ist, durchführen dürfen, sind über das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg erhältlich.

Das Material ist grundsätzlich in feuchtem Zustand in durchsichtiger und reißfester Kunststofffolie zu verpacken. Die Ränder müssen dabei verklebt werden.

Kostenlose Annahme für Kleinmengen

Kleinmengen bis 0,5 Kubikmeter können direkt zur Abfall-Annahmestelle Steller Straße gebracht werden. Die Annahme ist für Kleinmengen kostenlos.

Größere Mengen nur gegen Vorlage eines Wiegescheines

Mengen über 0,5 Kubikmeter müssen vorab an der Müllumschlaganlage, Steller Straße 40 (Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr), verwogen werden. Nur unter Vorlage des Wiegescheines können größere Mengen Asbestzement oder asbesthaltiges Material auf der Abfall-Annahmestelle Steller Straße abgegeben werden. Die Anlieferungen sind in diesen Fällen kostenpflichtig.

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