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Naturschutz Beteiligungen (Schutzgebiete)

Bei der Ausweisung von Schutzgebieten nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), d. h. im Wesentlichen Landschafts- und Naturschutzgebiete, findet ein förmliches Aufstellungsverfahren statt.

Das Aufstellungsverfahren unterteilt sich in eine Vorbereitungsphase und in eine gesetzlich vorgeschriebene (förmliche) Verfahrensphase.

Vorbereitungsphase
In der Vorbereitungsphase werden Untersuchungen und Datenerhebungen durchgeführt, um daraus einen Vorentwurf zu erstellen.

Nach einer rechtlichen Entwurfsprüfung wird mit dem Landvolk und den Naturschutzbeauftragten der Entwurf besprochen. Nach letzten Feinanpassungen steht ein Entwurf für das förmliche Verfahren zur Verfügung.

Förmliches Verfahren
Der in der Vorbereitungsphase erstellte Entwurf wird in den Ausschüssen und im Rat beraten. Der Rat beschließt dann über den Auslegungsentwurf.

Der Auslegungsentwurf wird mit amtlicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt. Dazu darf sich jede(r) Interessierte äußern und Anregungen, Wünsche oder Widersprüche abgeben.
In der Regel parallel zur öffentlichen Auslegung findet die Beteiligung betroffener Behörden und Stellen statt. Diese können sich zu von ihnen berührten Belangen äußern.

Im Anschluss an die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung findet eine Auswertung und eventuelle Überarbeitung des Auslegungsentwurfes statt. Das Endergebnis wird dann abschließend in den Ausschüssen und im Rat beraten. Der Rat beschließt über die Endfassung, die als Verordnung bekannt gemacht wird.

Die aktuellen Beteiligungsverfahren können Sie in diesem Bereich aufrufen. Bekannt gemachte Verordnungen finden Sie unter der Rubrik "öffentliche Bekanntmachungen".

Für ein Jahr nach Bekanntmachung der vom Rat beschlossenen Verordnungen / Satzungen können Sie in diesem Bereich auch die jeweilige Abwägungsentscheidung zu den vorgebrachten Äußerungen im förmlichen Verfahren (Behördenbeteiligung und öffentliche Auslegung) aufrufen.

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