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Kindergärten

Die Betreuung in einer Kindertagesstätte ist eine wichtige Grundlage für den Spracherwerb, das Erlernen von sozialen und motorischen Kompetenzen sowie für den späteren Schulbesuch. Kinder ab drei Jahren werden in den Kindergärten bis zur Einschulung in der Regel in Gruppen von 25 Kindern betreut. Für Kinder mit besonderem Förderbedarf wurde in jedem Stadtteil in mindestens einer Kindertagesstätte eine Integrationsgruppe eingerichtet. Diese kleinen Gruppen werden von speziell geschulten Fachkräften betreut.

Die Kindertagesstätten in Delmenhorst werden von verschiedenen Trägern mit jeweils unterschiedlichen pädagogischen Schwerpunkten betrieben. Träger sind die Stadt Delmenhorst, die Evangelische Kirche, die Katholische Kirche, die Arbeiterwohlfahrt, das Deutsche Rote Kreuz, die Lebenshilfe, der Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik und Himpelchen & Pimpelchen.

Zum Angebot gehören je nach Kindertagesstätte Vormittags-, Ganztags- und Nachmittagsgruppen. Je nach Bedarfen werden verschiedene Sonderdienste angeboten (Früh-, Mittags-, Spätdienst).


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Unter www.delmenhorst.de/kitaportal finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Betreuungsangeboten in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege unserer Stadt. Über das Portal können Sie Ihre Wunsch-Kitas auswählen und Ihr Kind auf die Wartelisten setzen lassen. Die Betreuungsplätze für das neue Kitajahr werden in Delmenhorst einheitlich ab dem 1. März eines Jahres vergeben.

Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss am 31. Dezember des Vorjahres, an dem Ihre Anmeldung vollständig vorliegen sollte. Falls Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Anmeldung wünschen, wenden Sie sich bitte an das Familien- und Kinderservicebüro, telefonisch erreichbar unter (04221) 99-2900. Dort ist auch Ihre direkte Anmeldung für die Kindertagespflege möglich.

Seit dem 1. August 2018 müssen Eltern in Niedersachsen keine Gebühren mehr für die Betreuung von Kindergartenkindern bezahlen. Dies bedeutet konkret, dass für die Betreuung von Kindern von drei Jahren bis zur Einschulung künftig keine Elternbeiträge mehr anfallen, wenn das Kind in einer Tageseinrichtung betreut wird. Der Anspruch auf Beitragsfreiheit gilt bis zu einer Betreuungszeit von acht Stunden täglich. Die Betreuungszeit umfasst auch die sogenannten Randzeiten, das heißt Früh- und Spätdienste.

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