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Weiterbildung für sozialpädagogische Assistenzen (m/w/d) und Kinderpfleger (m/w/d)

Wir fördern Weiterkommen

Sozialpädagogische Assistenzen (m/w/d) und Kinderpfleger (m/w/d) in einer der städtischen Kitas oder in einer Einrichtung eines freien Trägers in Delmenhorst, die sich zum staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d) weiterentwickeln möchten, werden von der Stadt Delmenhorst unterstützt.

Der Vorteil?

Während der Ausbildung in Voll- oder Teilzeit wird das volle bisherige Entgelt weitergezahlt! Auch die Kosten eines möglichen Intensivlehrgangs zur Vorbereitung auf die Nichtschülerprüfung übernimmt die Stadt.


Vier Wege zum staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d)

Vollzeitausbildung BBS II Delmenhorst

Start: jährlich zu Beginn eines neuen Schuljahres
Anmeldefrist: jeweils bis zum 20. Februar eines Jahres
Rahmen: Vollzeit, zweijährige Fachschule - Sozialpädagogik

Während des Bildungsgangs wird zusätzlich eine praktische Ausbildung in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt. Die Praktika sind vorzugsweise in der eigenen Einrichtung abzuleisten.

Genaue Informationen zu den Ausbildungsinhalten und -voraussetzungen sind der Homepage der Berufsbildenden Schulen (BBS) II Delmenhorst - Kerschensteiner Schule zu entnehmen.

Teilzeitausbildung BBS II Delmenhorst

Start: alle drei Jahre (nächster Start: Februar 2027)
Anmeldefrist: jeweils bis zum 1. Oktober des Vorjahres 
Rahmen: Teilzeit, dreijährige Fachschule - Sozialpädagogik

Der Unterricht findet donnerstags und freitags sowie an einem Sonnabend im Monat statt.

Während des Bildungsgangs wird zusätzlich eine praktische Ausbildung in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt. Die Praktika sind vorzugsweise in der eigenen Einrichtung abzuleisten.

Genaue Informationen zu den Ausbildungsinhalten und -voraussetzungen sind der Homepage der Berufsbildenden Schulen (BBS) II Delmenhorst - Kerschensteiner Schule zu entnehmen.

Teilzeitausbildung IWK Delmenhorst

Nächster Start: Oktober 2024  
Rahmen: Teilzeit, dreijährige Fachschule - Sozialpädagogik

Der Unterricht findet mittwochs und donnerstags statt. Hinzu kommen selbstorganisierte Lerneinheiten.

Während des Bildungsgangs wird zusätzlich eine praktische Ausbildung in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt. Die Praktika sind vorzugsweise in der eigenen Einrichtung abzuleisten.

Genaue Informationen zu den Ausbildungsinhalten und -voraussetzungen sind der Homepage des Instituts für Weiterbildung in der Kranken- & Altenpflege (IWK) in Delmenhorst zu entnehmen.

Nichtschülerprüfung

Der Weg „Nichtschülerprüfung“ ermöglicht es Personen mit langjähriger Erfahrung im pädagogischen Bereich und bereits sehr fundierten Fachkenntnissen, einen Abschluss als Erzieherin beziehungsweise Erzieher zu erreichen. Bei der „Nichtschülerprüfung“ handelt es sich lediglich um eine Prüfung, nicht um eine Ausbildung.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Interessierte den Abschluss über die „Nichtschülerprüfung“ erwerben und zur Vorbereitung darauf an einem nebendienstlichen Intensivlehrgang teilnehmen. Die genauen Teilnahmevoraussetzungen sind dem unten stehenden Link zu entnehmen. 

Interessierte können Kontakt zum Fachdienst Kindertagesbetreuung aufnehmen, der über mögliche Intensivlehrgänge informiert.


Bewerbung

1. Die Anmeldung für die Schulform der Voll- oder Teilzeitausbildung erfolgt online bei den BBS II Delmenhorst beziehungsweise für die Teilzeitausbildung an dem IWK ebenfalls online bis zur genannten Anmeldefrist. Selbstverständlich können Interessierte sich auch bei einer anderen Berufsschule anmelden und sich dort über die Voraussetzungen informieren.

Personen, die nicht in Delmenhorst wohnen, wird empfohlen, sich ebenfalls an der zuständigen Berufsschule des Wohnortes anzumelden.

Voraussetzungen für den Schulbesuch:

als sozialpädagogische Assistenz (m/w/d):

  • Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss
  • ein bestehender Arbeitsvertrag über mindestens 19,5 Std./Woche in einer Delmenhorster Kindertagesstätte
  • Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistenz (m/w/d)" 
  • mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch und im berufsbezogenen Lernbereich (Theorie und Praxis)

als Kinderpfleger (m/w/d):

  • Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss
  • ein bestehender Arbeitsvertrag über mindestens 19,5 Std./Woche in einer Delmenhorster Kindertagesstätte
  • Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "staatlich geprüfter/anerkannter Kinderpfleger (m/w/d)" 
  • der Nachweis in Form eines Arbeitsvertrages oder Arbeitszeugnisses über eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Kinderpfleger (m/w/d) im Umfang von mindestens 50 % einer Vollzeittätigkeit

2. Die Anmeldung für das Förderprogramm über die Stadt Delmenhorst ist beim Fachdienst Kindertagesbetreuung einzureichen. Bewerbungen sind während des gesamten Jahres möglich, spätestens aber zur Anmeldefrist der gewünschten Schulform. Für Förderungen an dem IWK endet die Bewerbungsfrist im diesem Jahr am 15.08.2024. Der Nachweis des Schulplatzes kann später nachgereicht werden.

Voraussetzungen für das Förderprogramm:

  • Belege der zuvor genannten Voraussetzungen für den Schulbesuch
  • Nachweis über eine mindestens einjährige Berufserfahrung als sozialpädagogische Assistenz (m/w/d) oder eine mindestens dreijährige Berufserfahrung als Kinderpfleger (m/w/d)
  • Nachweis über ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
  • positive Stellungnahme und Befürwortung der Kita-Leitung, auch unter der Prämisse, dass der laufende Kita-Betrieb weiterhin sichergestellt werden kann

Sollten mehrere Bewerbungen vorliegen, behält sich die Stadt Delmenhorst vor, Auswahlgespräche zu führen.

Die Anmeldung für das Förderprogramm über die Stadt Delmenhorst ist zu richten an:

Stadt Delmenhorst
Kindertagesbetreuung
Frau Brinkmann
Oldenburger Straße 9
27753 Delmenhorst

oder per E-Mail an kindertagesbetreuungdelmenhorstde


Vergütung, Rückzahlungsvereinbarung

Die Stadt Delmenhorst gewährt während der Ausbildungszeit in Voll- oder Teilzeitform die Weiterzahlung der bisherigen Vergütung.

Die Kosten eines Intensivlehrgangs werden ebenso seitens der Stadtverwaltung übernommen.

Bei bestandener Prüfung verpflichtet sich die teilnehmende Person, mindestens eineinhalb beziehungsweise drei Jahre bei der Stadt Delmenhorst beziehungsweise bei dem entsprechenden Träger beschäftigt zu bleiben.

Voraussetzung der Förderleistung ist, dass sich die teilnehmende Person verpflichtet, die Kosten in folgenden Fällen zu erstatten (Rückzahlungsvereinbarung über die Stadt Delmenhorst oder den jeweiligen Träger):

a) bei vorzeitigem Ausscheiden aus der Ausbildung oder Rücktritt von der Prüfung aus Gründen, die die teilnehmende Person selbst zu vertreten hat, oder

b) bei freiwilligem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zum jeweiligen Träger der Einrichtung innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Ausbildung in Voll- oder Teilzeit. Die Rückzahlungsverpflichtung verringert sich monatlich um 1/36 der Aufwendungen.

c) bei freiwilligem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zum jeweiligen Träger der Einrichtung innerhalb von eineinhalb Jahren nach Abschluss des Intensivlehrgangs. Die Rückzahlungsverpflichtung verringert sich monatlich um 1/18 der Aufwendungen.


Sonstiges

Der Urlaubsanspruch bleibt während der Ausbildung weiterhin bestehen. Die Urlaubstage sind außerhalb der Schulzeiten in den Ferien zu nehmen.

Während der Ausbildungszeit wird die Nachbesetzung der daraus resultierenden offenen Stelle ebenfalls von städtischer Seite finanziert.

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