Städtebauliche Verträge
Städtebauliche Verträge dienen der Erfüllung städtebaulicher Aufgaben. Sie ergänzen das hoheitliche Instrumentarium des Städtebaurechts. Deshalb sind städtebauliche Verträge in der Regel als öffentlich-rechtliche Verträge einzuordnen. Sie setzen - wie Verträge ganz allgemein - eine Kooperationsbereitschaft der Beteiligten voraus.
Vorrangige Ziele städtebaulicher Verträge sind:
- Baureifmachung
- Kostenentlastung
- Konfliktbewältigung
- Wohnungspolitik
An einen städtebaulichen Vertrag sind bestimmte materielle und formelle Anforderungen geknüpft.