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Städtebauliche Verträge

Städtebauliche Verträge dienen der Erfüllung städtebaulicher Aufgaben. Sie ergänzen das hoheitliche Instrumentarium des Städtebaurechts. Deshalb sind städtebauliche Verträge in der Regel als öffentlich-rechtliche Verträge einzuordnen. Sie setzen - wie Verträge ganz allgemein - eine Kooperationsbereitschaft der Beteiligten voraus.

Vorrangige Ziele städtebaulicher Verträge sind:

  • Baureifmachung
  • Kostenentlastung
  • Konfliktbewältigung
  • Wohnungspolitik

An einen städtebaulichen Vertrag sind bestimmte materielle und formelle Anforderungen geknüpft.

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