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Elementarbildung

Orientierungsplan für Bildung und Erziehung

Das übergeordnete Ziel von frühkindlicher Betreuung, Erziehung und Bildung ist die Entwicklung des Kindes zu eigenverantwortlichem und gemeinschaftsfähigem Handeln. Das SGB VIII aus dem Jahre 1991 beauftragt die Kindertagesstätten mit der Umsetzung.

Im KiTaG (Niedersächsischen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder) wird dieser Auftrag ausdrücklich in den §§ 2 und 3 aufgegriffen und der eigene Bildungs- und Erziehungsauftrag ausdrücklich benannt.

Der Orientierungsplan wurde zwischen dem Niedersächsischen Kultusministerium und den Trägerverbänden abgestimmt und zielt auf die Arbeit mit Drei- bis Sechsjährigen.

Für die Arbeit in Krippen wurde er um die Handlungsempfehlungen "Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren" ergänzt und eine DVD dazu erstellt.

Als ein wichtiges Feld im Bereich der elementaren Bildung kristallisiert sich der Lernbereich "Sprache und Sprechen" heraus, die Handlungsempfehlungen "Sprachbildung und Sprachförderung" zum Orientierungsplan konkretisieren dies.

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