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Pressemitteilung – 14. Juni 2023

Hertie-Abriss: Förderung auch bei Verbleib des Kellers

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen, kurz: NBank, hat dem Vorhaben der Stadt Delmenhorst, beim Abriss der ehemaligen Hertie-Immobilie den Keller zu erhalten, zugestimmt. Das bedeutet: Vorbehaltlich der korrekten Verwendung der Fördergelder und dem weiteren Vorgehen mit dem freigeräumten Grundstück ist die kürzlich im Planungsausschuss vorgestellte Maßnahme der Stadt Delmenhorst förderfähig. Der Abrissbeginn ist für das erste Quartal 2024 geplant.

Den Planungspolitikern des Rates der Stadt Delmenhorst waren Ende April mögliche Varianten des Gebäudeabbruchs an der Langen Straße 91 vorgestellt worden. Die von der Verwaltung bevorzugte Variante: Die untere Kellersohle und die Kellerwände zur Nachbarbebauung sollen im Boden verbleiben, um das Grundwasser nicht immens absenken zu müssen und um keine großflächigen Auswirkungen auf umgebende Teile der Innenstadt zu riskieren. Zugleich die wirtschaftlichste und aus statischer Sicht für die gesamte Innenstadt sicherste Lösung.

Die positive Rückmeldung der NBank ist als Zustimmung zum Stand der Abrissplanungen und der Strategie im Umgang mit dem Hertie-Gebäude durch den Fördergeber zu bewerten. Die Ausschreibung der Abbrucharbeiten wird nun auf dieser Grundlage vorangetrieben. Mit dem Start des circa fünfmonatigen Vergabeverfahrens ist im Juli zu rechnen.


Nr. 199|23 – tif

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