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Pressemitteilung – 14. April 2023

Land Niedersachsen segnet Haushalt 2023 der Stadt ab

Das niedersächsische Innenministerium hat den Haushalt der Stadt Delmenhorst für das Jahr 2023 uneingeschränkt genehmigt. Die Kommunalaufsicht hat in der Genehmigung mitgeteilt, dass der Haushalt als ausgeglichen gilt. Nach der Genehmigung kann der Haushalt der Stadt Delmenhorst nunmehr unter den genehmigten Rahmenbedingungen ausgeführt werden.

Der Haushalt der Stadt Delmenhorst ist amtlich bekannt gemacht und im Internet unter www.delmenhorst.de/haushalt2023 zu finden. Zudem ist der Haushalt von Montag, 17. April, bis zum 25. April beim Fachdienst Finanzen, Schulstraße 5, 2. Etage (Zimmer 206) öffentlich einsehbar.

„Wir freuen uns, mit der uneingeschränkten Genehmigung des Haushaltes jetzt handlungsfähig zu sein und die im Haushalt eingestellten Maßnahmen nach Auslegung und Bekanntmachung umsetzen zu können“, sagt Oberbürgermeisterin Petra Gerlach. „Dank der vorhandenen Überschussrücklage gilt der Haushalt 2023 trotz des erheblichen Fehlbetrages als ausgeglichen.“

2023 muss die Stadt für ihre geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite in Höhe von 39,7 Millionen Euro aufnehmen. Das niedersächsische Innenministerium hat bestätigt, dass kein Haushaltssicherungskonzept erstellt werden muss.

„Auch wenn bei der Aufstellung des nächsten Haushaltes aufgrund des prognostizierten Jahresergebnisses 2021, das noch vom Rat zu beschließen sein wird, voraussichtlich auch für 2024 keine Pflicht zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gegeben sein wird, bleibt die Aufgabe, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu identifizieren und umzusetzen, damit bis zum Ende des mittelfristigen Haushaltsplanungszeitraums wieder ein ausgeglichener Ergebnishaushalt erreicht werden kann“, sagt Erster Stadtrat Markus Pragal.

Diese Aufgabe gehen die Stadtverwaltung und die Politik in den kommenden Monaten gemeinsam an. Zudem wird das Angebot des Innenministeriums gern angenommen, im Vorfeld der Haushaltsaufstellung 2024 ein Abstimmungsgespräch insbesondere im Hinblick auf die erheblichen notwendigen Investitionsvorhaben zu führen.


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