Sprungmarken

Pressemitteilung – 15. Dezember 2022

Wasserrechtsverfahren „An den Graften“

Der städtische Fachdienst Umwelt hat die wasserrechtliche Bewilligung gemäß Paragraf 8 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zum Wasserrechtsantrag der Stadtwerke Delmenhorst GmbH erarbeitet und wird diese in Kürze bekannt machen.

Zusätzlich werden die Ergebnisse der in diesem Zusammenhang erfolgten Umweltverträglichkeitsprüfung veröffentlicht.

Nach Ablauf eines Monats ohne Widerspruch gilt die Bewilligung als rechtswirksam und kann als Grundlage für die Realisierung einer Wasserförderung zum Zwecke der Trinkwassergewinnung im Bereich der Wiekhorner Wiesen dienen.

Verantwortlich für die Wasserversorgung der Stadt Delmenhorst ist die Stadtwerke Delmenhorst GmbH.


Nr. 446|22 – tif

Wir verwenden auf delmenhorst.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie hier.