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Pressemitteilung – 13. Dezember 2022

Stadt sucht Sportlerin und Sportler des Jahres

Die Stadtverwaltung ruft sämtliche Vereine und die Fachverbände dazu auf, Vorschläge für die Sportlerehrung 2023 einzureichen. Darüber hinaus haben auch wieder alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Sportlerinnen und Sportler vorzuschlagen, die im Jahr 2022 herausragende sportliche Leistungen erbracht haben. Erstmals werden die Sportlerin und der Sportler des Jahres gekürt.

Die eingereichten Vorschläge werden von einer Jury gesichtet. Sie setzt sich aus Vertretern der Verwaltung, des Stadtsportbundes und hiesigen Journalisten zusammen. Voraussetzung für eine Ehrung ist der feste Wohnsitz in Delmenhorst oder der Start für einen Delmenhorster Verein. Darüber hinaus prüft die Jury, ob die eingereichten Vorschläge die Voraussetzungen der Richtlinie für die Ehrung verdienter Sportlerinnen und Sportler der Stadt Delmenhorst erfüllen.

Da im Einzelfall auch darüber hinaus herausragende sportliche Leistungen im Rahmen der Sportlerehrung gewürdigt werden können, sind ausdrücklich alle Vorschläge erwünscht. Die Jury spricht im Anschluss eine Empfehlung an den zuständigen Fachausschuss aus. Nach dessen Votum entscheidet schließlich der nicht öffentlich tagende Verwaltungsausschuss über die Zulassung zur Ehrung.

Bei der Sportlerehrung im kommenden Jahr gibt es eine Besonderheit: die Wahl zur Sportlerin und zum Sportler 2022. Die Jury wählt dazu aus allen eingereichten Vorschlägen jeweils drei Sportlerinnen und Sportler aus und stellt diese zur Wahl. Abgestimmt wird auf der Internetseite der Stadt Delmenhorst – voraussichtlich im April 2023. Die Sportlerin und der Sportler des Jahres werden dann erstmals im Rahmen der Sportlerehrung gekürt. Oberbürgermeisterin Petra Gerlach ehrt die besten Sportler der Stadt am 10. Mai 2023 in der Markthalle.

Die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger können per E-Mail an sportdelmenhorstde oder per Post – Fachdienst Schule und Sport, Lange Straße 7-9, 27749 Delmenhorst – an die Stadt geschickt werden. Einsendeschluss ist am Sonntag, 15. Januar.


Nr. 443|22 – tif

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