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Pressemitteilung – 7. November 2022

Blätter im Herbst: Laub richtig entsorgen

In den vergangenen Wochen wurde festgestellt, dass Bürgerinnen und Bürger zunehmend das auf den Geh- und Radwegen oder zum Teil auch auf Privatgrundstücken liegende Baumlaub auf die Straßen und insbesondere in die Rinnsteine fegen.

Gemäß der Straßenreinigungsverordnung obliegen den Grundstückseigentümern bestimmte Reinigungspflichten. Hierzu gehört unter anderem auch die Reinigung von Rad- und Gehwegen sowie die Entsorgung der im Rahmen der Reinigung angefallenen Abfälle.

Daher weist der städtische Fachdienst Umwelt nochmals ausdrücklich darauf hin, dass Laub, Wildkräuter, sonstiger Bewuchs oder Unrat nicht auf die Straßenflächen, insbesondere nicht in Regeneinläufe, Rinnsteine, Gräben oder Einlaufschächte der Kanalisation, und auf Deckel der Schächte für andere unterirdische Versorgungsleitungen gekehrt oder dem Nachbarn zugekehrt werden dürfen.

Laub vom Grundstück beziehungsweise Geh- oder Radweg auf die Straße zu kehren, erschwert in erheblichem Ausmaß die maschinelle Straßenreinigung durch die Firma Abfallwirtschaft Delmenhorst (ADG) und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Zudem wird der Regenwasserabfluss von der Straße in die Gullys gefährdet.

Nicht kompostierbares oder über die Bioabfallbehälter zu entsorgendes Laub kann gegen eine Gebühr bei den drei Abfall-Annahmestellen der ADG (Burggrafendamm, Lemwerderstraße und Steller Straße) angeliefert werden. Die Abfall-Annahmestellen sind montags bis freitags in der Zeit von 12 bis 18 Uhr sowie sonnabends von 9 bis 16 Uhr geöffnet.

Für Fragen zur Straßenreinigung steht der Fachdienst Umwelt unter den Telefonnummern (04221) 99-2878 und 99-2872 gerne zur Verfügung.


Nr. 391|22 – tif

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