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Pressemitteilung – 27. Oktober 2022

Wohngeld: Einkommensgrenzen bislang unverändert

Über die von der Bundesregierung geplanten Entlastungspakete und die damit verbundene umfangreiche Reform des Wohngeldgesetzes zum 1. Januar 2023 wird derzeit viel gesprochen. Viele Bürgerinnen und Bürger hoffen auf Hilfe, weil sie die steigenden Kosten für Energie nicht mehr aus eigener Kraft aufbringen können.

Schon jetzt verzeichnet die Stadt Delmenhorst deutlich mehr Anträge auf Wohngeld als im Vorjahr. Dadurch verlängert sich die Bearbeitungszeit. Aus diesem Grund weist der Fachdienst Soziale Leistungen auf die derzeit noch geltenden Einkommensgrenzen hin, die zum Bezug von Wohngeld berechtigen.

Bei einem Ein-Personen-Haushalt sind dies 1.062 Euro netto, Kindergeld und Kinderzuschlag werden nicht angerechnet. Für Zwei-Personen-Haushalte ergibt sich bei einem Netto-Einkommen von bis zu 1.453 Euro ein Wohngeldanspruch. Für drei Personen sind es 1.767 Euro, für vier Personen 2.316 Euro und für fünf Personen 2.642 Euro. Wer deutlich über diesen Einkommensgrenzen liegt, hat aktuell keinen Anspruch auf Leistungen und sollte aus diesem Grund auch noch keinen Antrag stellen.

Fachleute erwarten die Verabschiedung des neuen Gesetzes frühestens für Ende November 2022. Ab diesem Zeitpunkt werden dann auch die Anträge für den Zeitraum ab Januar 2023 angenommen.

In Zweifelsfällen oder bei Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Antrags können sich die Bürgerinnen und Bürger unter Telefon (04221) 99-2720 an die Wohngeldstelle der Stadt Delmenhorst wenden.


Nr. 376|22 – tif

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