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Pressemitteilung – 7. April 2022

Vogelgrippe: Geflügel muss zurück in den Stall

In einem landwirtschaftlichen Putenmastbetrieb im Landkreis Oldenburg – unweit der südlichen Grenze zur Stadt Delmenhorst – ist an diesem Dienstag (5. April) die Geflügelpest ausgebrochen. Der betroffene Bestand wurde bereits geräumt.

Unter Geflügelpest beziehungsweise Vogelgrippe ist die Infektion mit dem aviären Influenzavirus des hochansteckenden Typs zu verstehen. Diese Viren können Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasser- und andere Vögel infizieren. Betroffene Wildvögel können zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen. Insbesondere wildlebende Wasservögel sind häufig symptomlose Träger und Ausscheider der Viren.

Da Influenza-Viren sehr leicht übertragbar sind, müssen bei Ausbruch alle empfindlichen Geflügelbestände im gefährdeten Bezirk umgehend aufgestallt werden, um jeglichen Kontakt – vor allem zu Wildvögeln – zu unterbinden. Die Infektion mit dem HPAI-Virus führt beim Hausgeflügel oft zum Tod der infizierten Vögel. Wenn die Geflügelpest ausbricht, werden die Tiere des betroffenen Bestandes daher zur Vermeidung der Ausbreitung umgehend getötet. Damit gehen häufig auch wirtschaftliche Schäden einher.

Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, laufen derzeit weitreichende Untersuchungen von Tieren weiterer Bestände. Eine sogenannte Restriktionszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb wurden eingerichtet, innerhalb derer für Geflügelhaltungen und -transporte strenge Auflagen gelten.

Auch die Stadt Delmenhorst ist vom Vogelgrippe-Ausbruch im Nachbar-Landkreis betroffen: Rund 45 Geflügelhaltungen mit etwa 900 Tieren auf dem Gebiet der Stadt Delmenhorst unterliegen der amtlichen Beobachtung. Es gilt eine Aufstallungs- und Abschirmungspflicht des gehaltenen Geflügels. Geflügeltransporte in diesem Bereich sind verboten.

Geltungsbereich der Aufstallpflicht in Delmenhorst

Der Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen weist ausdrücklich darauf hin, dass zum Schutz aller Bestände alle Delmenhorster Geflügelhalter in diesem Gebiet bis auf Weiteres verpflichtet sind, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen zu halten.

Nähere Informationen sind den Allgemeinverfügungen der Stadt zu entnehmen. Auf der ebenfalls veröffentlichten Karte können Tierhalter erkennen, ob auch ihre Geflügelhaltung im Beobachtungsgebiet liegt.

Darüber hinaus wird wiederholt daran erinnert, dass jeder Geflügelhalter verpflichtet ist, seine Tierhaltung – bereits ab dem ersten Tier – bei der Stadtverwaltung Delmenhorst unter Telefon (04221) 99-1234, per Fax an (04221) 99-1232 oder per E-Mail an verbraucherschutzdelmenhorstde anzuzeigen.


Nr. 113|22 – tif

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