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Pressemitteilung – 6. Januar 2022

Ab sofort: Maskenpflicht bei Versammlungen

Zur Eindämmung des Coronavirus sind Teilnehmende einer Versammlung in Delmenhorst ab sofort verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Stadtverwaltung heute, Donnerstag, 6. Januar, erlassen. Die neue Vorgabe gilt ab morgen und zunächst bis Sonnabend, 15. Januar. Eine Laufzeitverlängerung ist möglich.

Auf Grundlage des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes müssen Teilnehmende, Leitende sowie Ordnerinnen und Ordner bei Versammlungen unter freiem Himmel im Delmenhorster Stadtgebiet eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus tragen. Dies gilt ausdrücklich auch bei nicht angezeigten Versammlungen, wie zuletzt etwa den sogenannten Corona-Spaziergängen.

Grundsätzlich ist auch bei Versammlungen ein Mindestabstand von 1,5 Metern (Niedersächsische Corona-Verordnung) vorgeschrieben. Versammlungen sind aber in aller Regel durch einen dynamischen Ablauf gekennzeichnet, sodass der Mindestabstand nicht konsequent eingehalten und sichergestellt werden kann.

Von der Maskenpflicht bei Versammlungen ausgenommen sind Personen, denen aufgrund von Vorerkrankungen, zum Beispiel wegen eines höheren Atemwiderstands, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist. Dies ist gegenüber polizeilichen Einsatzkräften auf Verlangen durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft zu machen.

Ebenfalls ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres. Kinder zwischen dem vollendeten sechsten Lebensjahr und dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen anstelle einer medizinischen Maske eine beliebige andere geeignete textile oder textilähnliche Mund-Nasen-Bedeckung, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache verringert, tragen.


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