Sprungmarken

Pressemitteilung - 7. Mai 2021

Stadt hebt Stallpflicht für Geflügel auf

Die Stadt Delmenhorst hebt die Stallpflicht für Geflügel ab Sonnabend, 8. Mai, auf. Die Aufstallungspflicht war Mitte November vergangenen Jahres zum Schutz der heimischen Geflügelhaltung vor einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest angeordnet worden.

Auch jetzt ist die Gefahr noch nicht gebannt, da der Erreger nach wie vor in der Wildpopulation vorhanden ist, teilt der zuständige Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen mit. Da aber die geringe Geflügeldichte im Gebiet der Stadt Delmenhorst das Risiko der Ausbreitung der Geflügelpest verringere, könne nunmehr in Abwägung zwischen Seuchengefahr und Tierschutz dem Wunsch der Tierbesitzer, ihre Tiere wieder frei laufen lassen zu können, der Vorrang eingeräumt werden.

Unabhängig von der Aufhebung der Stallpflicht ist jeder Geflügelhalter aufgefordert, mögliche Schutzmaßnahmen durchzuführen. Das bedeutet bei Freilandhaltungen, beispielsweise kein Oberflächenwasser als Tränke für die Tiere zu nutzen. Auch die Fütterung ist so durchzuführen, dass Wildvögel keinen Zugang haben.

Weiterhin empfiehlt die Veterinärbehörde, beim Betreten der Ställe die Schuhe zu wechseln oder Überschuhe zu verwenden sowie Schutzkleidung anzulegen. Der Gesundheitszustand der Tiere ist sorgfältig und regelmäßig zu kontrollieren und bei Auffälligkeiten sofort ein Tierarzt hinzuzuziehen.


Nr. 98|21 - tif

Wir verwenden auf delmenhorst.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie hier.