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Pressemitteilung - 2. November 2020

Neue Corona-Verordnung: Allgemeinverfügung aufgehoben

Seit dem heutigen Montag, 2. November, gilt landesweit die neue Corona-Verordnung. Eine Allgemeinverfügung der Stadt vom 23. Oktober, die für Delmenhorst wegen der hohen Inzidenzzahlen spezielle Regeln für Veranstaltungen, Sport und Handel festgelegt hatte, ist durch die flächendeckend verschärften Vorschriften überflüssig geworden. Sie wurde daher aufgehoben.

Sport ist nach der aktuellen Landes-Verordnung nur noch sehr eingeschränkt erlaubt – Freizeit- und Amateursport lediglich allein, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstands, Spitzen- und Profisport ausschließlich gemäß geeignetem Hygienekonzept. Auch in diesen Fällen sind Zuschauer jedoch ausdrücklich nicht zugelassen, auch nicht beim Training.

Weiter Bestand hat eine Allgemeinverfügung der Stadt vom 19. Oktober, die über die allgemeinen Regeln hinaus weitere Orte festlegt, an denen in Delmenhorst eine Maskenpflicht gilt: in der gesamten Fußgängerzone einschließlich Rathausplatz, auf den Wochenmärkten, auf dem Gelände nördlich und südlich des Bahnhofs sowie auf dem Busbahnhof (ZOB) und auf Parkplätzen von Verbrauchermärkten und anderen Geschäften.

In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass nach der neuen Landesverordnung Mund-Nasen-Bedeckungen eng anliegen und aus textilem oder textilähnlichem Material bestehen müssen, das die Ausbreitung von Tröpfchen beim Sprechen, Husten und Niesen verringert. Gesichtsvisiere oder sogenannte Faceshields sind daher als alleiniger Schutz nicht ausreichend.


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