Pressemitteilung - 8. Oktober 2020
Verfügung schreibt Mund-Nasen-Schutz auf Wochenmarkt vor
Die Stadt Delmenhorst hat aufgrund der aktuell steigenden Infektionszahlen eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor dem Coronavirus erlassen. Analog zur neuen Verordnung des Landes Niedersachsen tritt die Verfügung am morgigen Freitag, 9. Oktober, in Kraft.
Die Allgemeinverfügung schreibt vor, dass Marktbesucher in Delmenhorst auf dem Gelände der Wochenmärkte einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Dies gilt ebenfalls für Personen, die das Marktgelände ohne Kaufabsichten lediglich passieren.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder unter sechs Jahren und Personen, die aus medizinischen Gründen vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreit sind. Dafür muss ein entsprechender Nachweis erbracht werden.
Nr. 372|20 - tif
- Allgemeinverfügung: Maskenpflicht auf Wochenmärkten(PDF-Datei, 145,16 KB)
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