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Pressemitteilung - 8. Oktober 2020

Private Zusammenkünfte und Feiern eingeschränkt

In Delmenhorst dürfen sich ab sofort maximal zehn Personen zu privaten Zusammenkünften und Feiern in der eigenen Wohnung, in anderen eigenen geschlossenen Räumlichkeiten oder unter freiem Himmel (eigene oder privat zur Verfügung gestellte Flächen) treffen. Die Stadt hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

Grund für diese Maßnahme sind die steigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus: Die Stadt Delmenhorst hat den Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten.

Bei privaten Zusammenkünften und Feiern in Gastronomiebetrieben und anderen öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten gilt bis auf Weiteres eine Obergrenze von 25 Teilnehmenden.


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