Pressemitteilung - 8. Juni 2020
Bigbags nicht auf öffentlichen Flächen abstellen
In jüngerer Zeit werden immer häufiger sogenannte Bigbags auf öffentlichen Flächen, wie Geh- oder Radwegen, abgestellt. Das ist jedoch unter anderem wegen des Unfallrisikos nicht gestattet.
Die flexiblen Schüttgutbehälter werden beispielsweise für Kies, Bauschutt oder Ähnliches genutzt. Beim Kauf ist in der Regel die Entsorgung bereits im Preis enthalten. Für die grundsätzlich garantierte Abholung ist es lediglich nötig, der entsprechenden Firma Bescheid zu geben.
Nr. 216|20 - tif