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Pressemitteilung - 20. März 2020

Restaurants und Gastro-Betriebe müssen schließen

Restaurants, Imbisse, Kantinen und andere gastronomische Betriebe müssen mit sofortiger Wirkung schließen. Ausgenommen von der weiteren Beschränkung der Gastronomie ist der Außer-Haus-Verkauf. Gemäß den Vorgaben des Landes Niedersachsen will die Stadt Delmenhorst so verhindern, dass sich das Coronavirus weiter schnell ausbreitet.

Die heute erlassene Allgemeinverfügung der Stadt Delmenhorst gilt ab sofort und vorerst bis zum 18. April. Eine Verlängerung ist möglich.

Ausnahmen gibt es für Betriebe, die Speisen und Getränke für den täglichen Bedarf nach telefonischer oder elektronischer Bestellung außer Haus verkaufen. Dazu zählen auch Bring- und Lieferdienste. Im Umkreis von 50 Metern zu diesen Betrieben ist der Verzehr unzulässig. Aus hygienischen Gründen ist eine bargeldlose Zahlung dringend zu empfehlen.

Fortlaufend aktualisierte Informationen zur Corona-Krise gibt es hier.


Nr. 141|20 - tif

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