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Pressemitteilung - 5. Dezember 2019

Stadt verschickt neue Steuermarken für Hunde

Der Fachdienst Gewerbeservice verschickt in diesen Tagen die Jahresbescheide für die Hundesteuer. Die städtischen Schreiben enthalten außerdem neue Steuermarken, die fünf Jahre gültig sind.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stadt im Sinne der Steuergerechtigkeit verstärkt die Anmeldung der Hunde kontrollieren wird. Laut der Hundesteuersatzung der Stadt Delmenhorst entsteht die Anmeldepflicht bei Neuerwerb oder Zuzug mit Hund, bei Pflege oder bei Verwahrung von mehr als zwei Monaten sowie wenn der Hund älter als drei Monate ist.

Hundehalter, die der Anmeldepflicht für ihre Hunde nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Ein Bußgeld ist in Höhe von bis zu 10.000 Euro möglich.


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