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Pressemitteilung - 24. November 2016

Hilfe für Frauen bei Bedrohung und Gewalt

Frauen, die in ihrer Ehe oder Partnerschaft Gewalt erleben oder auch durch einen Fremden bedroht werden, können sich jetzt über alle Möglichkeiten informieren, die das Gewaltschutzgesetz bietet.

Passend zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am Freitag, 25. November, hat Gleichstellungsbeauftragte Petra Borrmann zusammen mit Kolleginnen ein neues Faltblatt herausgegeben. Darin erfahren Betroffene, mit welchen rechtlichen Möglichkeiten sie sich vor Gewalttaten schützen können, wenn sie mit dem Täter in einer gemeinsamen Wohnung leben oder wenn man ihnen nachstellt oder sie belästigt.

Es wird unter anderem darüber informiert, dass in einer akuten Bedrohungssituation die Polizei dem gewalttätigen Mann zum Beispiel einen Platzverweis erteilen kann. Nach dem Gewaltschutzgesetz können Betroffene beim Familiengericht auch einen Antrag auf Überlassung der Wohnung stellen – selbst dann, wenn sie dort leben, aber nicht im Mietvertrag eingetragen sind. Auch ein Näherungsverbot kann ausgesprochen werden, sodass der Täter sich zum Beispiel in einem bestimmten Umkreis der Wohnung nicht nähern oder keine Verbindung zur Frau aufnehmen darf, auch nicht über das Internet.

Ziel des Faltblattes ist es, die komplexen rechtlichen Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes übersichtlich und in verständlicher Sprache darzustellen. Dazu gehören Fragen wie „Was erwartet mich, wenn ich rechtliche Möglichkeiten in Anspruch nehme? Muss ich Fristen beachten? Wo kann der Antrag gestellt werden?“.

„Die rechtlichen Möglichkeiten für Opfer von häuslicher Gewalt sind leider noch immer zu wenig bekannt“, sagt Gleichstellungsbeauftragte Borrmann. „Ich möchte Frauen ermutigen, Gewalt nicht länger schweigend zu erdulden. In ihrer Notlage sollen sie bestärkt werden, Kontakt zu Beratungsstellen und anderen unterstützenden Institutionen unserer Stadt aufzunehmen, um für sich und ihre Kinder Wege in ein Leben ohne Gewalt zu finden. Daher enthält das neue Faltblatt auch wichtige Adressen, an die sich Rat suchende Frauen wenden können.“

Die Infoblätter liegen ab sofort in vielen öffentlichen Einrichtungen und Beratungsstellen aus und können auf der Internetseite der Stadt Delmenhorst unter www.delmenhorst.de heruntergeladen werden. Die Flyer sind kostenlos auch in der Gleichstellungsstelle im Rathaus erhältlich oder können unter Telefon (04221) 99-2006 angefordert werden.


Nr. 584/16 - Gleichstellungsbeauftragte Petra Borrmann

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