Pressemitteilung - 3. November 2016
Blumenverkauf nur noch drei Stunden
Die Stadtverwaltung erinnert daran, dass der Verkauf von Blumen und Pflanzen am Volkstrauertag, 13. November, und Totensonntag, 20. November, lediglich noch für die Dauer von drei Stunden erlaubt ist.
Darüber hinaus sollten die Öffnungszeiten außerhalb der Gottesdienstzeiten liegen.
Die Regelungen ergeben sich aus dem Gesetz über die Ladenöffnungszeiten und gelten an allen Sonntagen und staatlich anerkannten Feiertagen für Geschäfte, die Blumen und Pflanzen in kleinen Mengen verkaufen.
Baumärkte mit Blumen und Pflanzen im Sortiment müssen an diesen Tagen komplett geschlossen bleiben.
Nr. 539/16 - tif