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Pressemitteilung - 19. Februar 2016

Demokratie stärken: Projektförderung in zweiter Runde

Mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wie berichtet vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2019 den zivilen Einsatz von engagierten Delmenhorster Kindern und Jugendlichen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen, ortsansässiger Verbände, Vereine, Initiativen oder Organisationen.

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geht im Jahr 2016 in seine zweite Runde. Im vergangenen Jahr konnten bereits zahlreiche Ideen zur Förderung der Demokratie verwirklicht werden. Gefördert werden die Schwerpunkte Interreligiöser Dialog, Aufbau und Stärkung von Netzwerken zur Demokratieförderung sowie Stärkung von Kindern und Jugendlichen, Zivilcourage, Gewaltprävention oder – ganz aktuell – Kommunalwahlen. Dies sind nur einige Bespiele aus dem Themenkatalog, zu dem Projektideen entwickelt werden können.

Bei der Antragstellung sind drei Dinge zu beachten: das persönliche Gespräch mit der Koordinierungs- und Fachstelle vor der Antragstellung, die digitale Bearbeitung der Formulare sowie die persönliche Vorstellung des Projekts vor dem Entscheidungsgremium, dem Begleitausschuss. Der Begleitausschuss besteht mehrheitlich aus Delmenhorster Bürgern.

Neu ist die Förderung von Kleinstprojekten. Hier können Beträge bis zu 500 Euro schnell und unkompliziert beantragt werden. Wer eine Projektförderung beantragen möchte, muss folgende Fristen (jeweils acht Werktage vor dem jeweiligen Sitzungstermin) berücksichtigen.

Für Projektanträge an den Aktionsfonds (jeweils im Nachbarschaftszentrum Wollepark): Begleitausschusssitzungen am 21. März und 12. September. Für Anträge an den Jugendfonds (jeweils im Rathaus): Jugendforum (Kinder- und Jugendparlament) am 1. März, 26. April und 14. Juni. Das Jugendforum der Stadt Delmenhorst, dessen Aufgaben durch das Kinder- und Jugendparlament wahrgenommen wird, erhebt den Anspruch, dass bei allen Projekten die einen Zuschuss aus dem Jugendfonds erhalten, zwingend Kinder und Jugendliche bei der Planung, Durchführung und Nachbearbeitung beteiligt werden müssen.

Eine teilweise Projektfinanzierung ist möglich, die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss jedoch gesichert sein. Dabei ist wichtig, dass alle beantragten Projekte bis zum 31. Dezember 2016 durchgeführt und abgeschlossen sind. Eine Übertragung der Fördermittel in das Jahr 2017 ist ausgeschlossen. Bestehende Projekte sind nicht förderfähig.

Wer die Arbeit des Bundesprogramms vor Ort kennenlernen möchte, ist zu den öffentlichen Demokratiekonferenzen am 28. April und 28. Oktober eingeladen. Weitere Informationen gibt es auf der städtischen Internetseite unter www.delmenhorst.de/demokratie-leben.

Für Fragen, Beratung und Betreuung der Anträge steht die Koordinierungs- und Fachstelle im Diakonischen Werk Delmenhorst/Oldenburg-Land, Lutherstraße 4, unter Telefon (04221) 9166877 oder per E-Mail an sebastian.ranndiakonie-dollde zur Verfügung.


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