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Pressemitteilung - 9. Dezember 2015

Broschüre für Alleinerziehende ausgezeichnet

Die Gleichstellungsstelle der Stadt Delmenhorst hat Anfang Dezember den Wegweiser „Alleinerziehend in Delmenhorst – Finanzielle Leistungen auf einen Blick“ herausgegeben, der über mögliche Leistungen, bestehende Ansprüche und zuständige Stellen zur Antragstellung informiert. Die Broschüre wurde bereits von der Vernetzungsstelle des Niedersächsischen Frauen- und Sozialministeriums ausgezeichnet.

Übersichtlich gegliedert beantwortet der Wegweiser die wichtigsten Fragen: Welche Leistungen gibt es für Kinder und Eltern? Wer kann sie beantragen? Wo kann der Antrag gestellt werden und was ist zu beachten? So ist er eine willkommene Hilfe, die den Alltag von Alleinerziehenden erleichtert und den Gestaltungsspielraum für Eltern und Kinder öffnen kann. Die Informationen reichen dabei von Wohngeld über Zuschüsse zur Kinderbetreuung bis hin zum Bildungsscheck für den beruflichen Wiedereinstieg und möglichen Stiftungsgeldern. Hinweise auf weiterführende Quellen und Broschüren runden den Wegweiser ab.

Alleinerziehende und andere Familien mit geringem Einkommen können in bestimmten Lagen zusätzliche finanzielle Unterstützung beanspruchen, etwa damit Schulkinder an Ferienfahrten teilnehmen können oder wenn Eltern ihre eigene berufliche Aus- und Weiterbildung finanzieren müssen.

„Familie heute hat sich gewandelt. Zu den verschiedensten Lebensformen mit Kindern gehören auch immer mehr Einelternfamilien“, sagt Petra Borrmann, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Delmenhorst. „In Delmenhorst sind unter den Alleinerziehenden überwiegend Mütter, die den gesamten Lebensalltag, die Betreuung und Kindererziehung, häufig dazu eine Erwerbstätigkeit und die berufliche (Weiter-)Qualifikation allein bewältigen müssen. Nicht immer sind bestehende Ansprüche oder zuständige Stellen bekannt. Die Broschüre unterstützt hier als Wegweiser.“

„Viele Alleinerziehende sind in Arbeitsmarkt und Gesellschaft integriert und erbringen den Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder selbst“, sagt Borrmann. „Doch auch wenn in Delmenhorst zwei von drei Einelternfamilien nicht auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II angewiesen sind, besteht generell für sie weitaus häufiger ein Armutsrisiko als für Familien mit beiden Elternteilen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für sie schwieriger als für Paare mit Kindern. Sie müssen sich zudem häufig mit einer zeitlich unflexiblen Kinderbetreuung oder Vorbehalten am Arbeitsplatz auseinandersetzen. Nicht selten erhalten sie den ihnen zustehenden Kindesunterhalt nur unregelmäßig oder unvollständig. Um ihren Lebensunterhalt trotzdem sicherzustellen, müssen oft zahlreiche Anträge bei verschiedenen Kostenträgern gestellt werden.“ 

Die Broschüre „Alleinerziehend in Delmenhorst. Finanzielle Leistungen auf einen Blick“ kann ab sofort kostenlos in der Gleichstellungsstelle unter Telefon (04221) 99-2006 angefordert oder auf der städtischen Internetseite unter www.delmenhorst.de/medien/publikationen/Broschuere-Alleinerziehende-2015.pdf geöffnet werden.


Nr. 629/15 - Gleichstellungsstelle

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