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Pressemitteilung - 7. September 2015

Grünes Licht für Nachtragshaushalt

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat die erhöhte Kreditaufnahme und das gestiegene Volumen der Verpflichtungsermächtigungen der Nachtragshaushaltssatzung 2015 der Stadt Delmenhorst genehmigt. Damit kann der vom Rat der Stadt Delmenhorst beschlossene Nachtragshaushalt 2015 im vorgesehenen Rahmen ausgeführt werden.

Das Niedersächsische Innenministerium weist in seinem Schreiben unter anderem darauf hin, dass die genehmigte Nachtragshaushaltssatzung eine deutliche Wirkung auf das Genehmigungsverfahren des folgenden Haushaltes 2016 entfalten werde. Insbesondere die Punkte „dauernde Leistungsfähigkeit/Haushaltsausgleich“ und „Kreditvolumen“ sind in den Fokus der Kommunalaufsicht gerückt.

Die Entscheidung zur Nichtaufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) werde für den aktuellen Nachtrag mitgetragen. Für die Zukunft wird die Notwendigkeit der Aufstellung eines HSK für jedes Jahr neu beurteilt.

Auf die Notwendigkeit der Stabilisierung der Haushaltslage wird vom Ministerium ausdrücklich hingewiesen. Bereits in der Genehmigung der Haushaltssatzung 2015 wurde die Kreditaufnahme der Jahre 2016 bis 2018 kritisch gesehen; dieses Problemfeld wird durch die zusätzliche Verpflichtungsermächtigung in Höhe von zwei Millionen Euro noch verstärkt.


Nr. 440/15 - msr

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