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Pressemitteilung - 20. Mai 2015

Kein Unkrautvernichter auf Pflaster und Wegen

Der Fachdienst Umwelt informiert, dass die Bekämpfung von Wildkraut lediglich mit mechanischen und thermischen Verfahren überall zulässig ist. Chemische Mittel, wie Herbizide, aber auch „Hausmittel“ wie zum Beispiel Essig oder Kochsalz, haben auf Höfen, Zufahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen, auch auf privat genutzten Grundstücken, nichts zu suchen. Eine Benutzung auf versiegelten Flächen kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Das Verbot dient dem Schutz von Mensch, Tier und Naturhaushalt insbesondere aus Gründen des Schutzes von Grund- und Oberflächenwasser. In diesem Zusammenhang weist der Fachdienst auch darauf hin, dass zahlreiche Pflanzenschutzmittel krebserregend sind. „Wer solche giftigen Mittel benutzt, sollte bedenken: Herbizide werden bei der Anwendung zwangsläufig eingeatmet und mit den Schuhen ins Haus getragen“, informiert der Fachdienst.

Im Interesse des Wasser- und Umweltschutzes empfiehlt die Untere Wasserbehörde, mit mechanischen oder thermischen Methoden, wie Hacken oder Kratzen, Hochdruckreinigern oder Abflammgeräten gegen unerwünschten Bewuchs vorzugehen. Das schont die Umwelt, die eigene Gesundheit und den Geldbeutel.

Ausnahmen vom Herbizid-Verbot sind nur im Einzelfall möglich und müssen beantragt werden. Der Fachdienst Umwelt berät bei Fragen und gibt Tipps zur giftfreien Entfernung von Wildkräutern und Unkraut.


Nr. 246/15 - msr

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