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Pressemitteilung - 6. Mai 2015

Arbeitskreis zu Wasserrecht und Brunnen informiert

Zum zweiten Mal haben sich gestern die Mitglieder des Arbeitskreises „Zukunft Graft“ im Rathaus getroffen. Wie in der ersten Sitzung vereinbart, haben Stadtverwaltung und Stadtwerke (SWD) die Ergebnisse der Arbeits- und Prüfaufträge dargestellt. Teilgenommen haben auch Vertreter des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) und des Ochtumverbandes.

Nach einem Vortrag zu den Beschlusslagen des Rates mit dem jeweiligen Stand der Umsetzung sowie zu Voraussetzungen und Ablauf eines wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens erklärte der OOWV seine grundsätzliche Gesprächsbereitschaft bezüglich der Auflösung des bestehenden Wasserlieferungsvertrages mit den Stadtwerken. In diesem Fall müsse allerdings mit einer Kompensationszahlung im siebenstelligen Bereich gerechnet werden.

Ergänzend zeigte der OOWV die wasserrechtlichen Folgen auf, die eine Vertragsauflösung mit sich bringen würde. Demnach müsse für eine Trinkwasserförderung in der Graft der Bedarf nachgewiesen werden, der nicht ortsnah – also im Stadtgebiet oder in Nachbarkommunen – über bereits bestehendes Wasserrecht gedeckt werden kann. Aufgrund des bestehenden Wasserrechts in Delmenhorst und Nachbargemeinden wird nach fachlicher Einschätzung ein solcher Bedarf und damit die Aussicht auf eine Trinkwasserförderung in der Graft vermutlich nicht bestehen. Die Arbeitskreismitglieder vereinbarten als nächsten Schritt, die Frage nach einem wasserrechtlichen Bedarf juristisch prüfen zu lassen.

Weiterhin diskutierte der Arbeitskreis mögliche Maßnahmen zur zeitnahen Verbesserung der Oberflächenentwässerung, die im Anschluss an die Brut- und Setzzeit vorgenommen werden können. Um sich ein genaues Bild zu machen, treffen sich die Mitglieder mit dem Ochtumverband Ende Mai in der Graft. Hinzugezogen werden soll ein Biologe des Landesfischereiverbandes.

Thematisiert wurde zudem der Zustand der Brunnen, aus denen zurzeit Grundwasser gefördert wird. Die SWD zeigte auf, dass die Brunnen veraltet, in den letzten Jahren sehr stark beansprucht worden und daher in einem schlechten Zustand seien. Der Betrieb laufe seit der Vernässungsproblematik im Jahr 2011 unter Hochlast. Dadurch werden diese voraussichtlich nur noch etwa zwei Jahre erhalten werden können. Dargestellt wurde in diesem Zusammenhang, dass für das Einrichten neuer Brunnen eine Genehmigung erforderlich ist. Ein entsprechendes Verfahren könne mehrere Jahre dauern.

Oberbürgermeister Axel Jahnz hat unmittelbar nach der Sitzung einen Prüfauftrag erteilt, um eine rechtlich einwandfreie Lösung zu finden, die Vernässung weiterhin aufzuhalten.


Nr. 217/15 - msr

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