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Pressemitteilung - 26. Februar 2015

Osterfeuer müssen frühzeitig angemeldet werden

Kaum sind die letzten Schoko-Weihnachtsmänner vertilgt, da steht Ostern schon wieder vor der Tür. Und traditionell wird der Winter auch in Delmenhorst mit großen Osterfeuern vertrieben. Vereine, Interessengemeinschaften und andere Gruppen müssen diese Brauchtumsfeuer bis Freitag, 6. März, beim Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen anzeigen.

Die Osterfeuer dürfen nach der Verordnung der Stadt Delmenhorst über das Abbrennen von Brauchtumsfeuern nur von Vereinen und Verbänden im Rahmen der Brauchtumspflege und unter bestimmten Bedingungen veranstaltet werden. Private Osterfeuer sind grundsätzlich nicht zulässig.

Verschiedene Auflagen sind einzuhalten: So muss die Lage des Brennplatzes ausreichend Abstand zu Gebäuden, Straßen, Bäumen und Hecken aufweisen. Der Abstand sollte mindestens 50 Meter, bei Energieversorgungsanlagen wie Gasleitungen mindestens 200 Meter betragen.

Zum Abbrennen darf nur trockener Baum- und Strauchschnitt verwendet werden. Das Feuer darf nicht mit Flüssigbrennstoffen oder anderen Abfällen in Gang gesetzt oder unterhalten werden.

Das zur Vorbereitung des Osterfeuers gesammelte Material darf nicht länger als 14 Tage auf dem Brennplatz gelagert werden. Zudem muss der Baum- und Strauchschnitt am Tag des Feuers umgeschichtet werden.

Das Abbrennen ist von einer arbeitsfähigen Person zu beaufsichtigen und so zu steuern, dass das Feuer ständig unter Kontrolle bleibt und zu jeder Zeit gelöscht werden kann. Zudem darf der Verkehr durch den Rauch nicht behindert werden.

Auch gefährlicher Funkenflug darf nicht entstehen. Das Material muss innerhalb weniger Stunden vollständig heruntergebrannt sein und darf nicht über mehrere Tage dahinschwelen.

Die Auflagen und Belange des Natur- und Umweltschutzes sind unbedingt einzuhalten. Wer sich über die Hinweise hinwegsetzt, muss mit einem Bußgeld rechnen.


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