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Pressemitteilung - 23. Januar 2015

Abkochgebot für das Trinkwasser

Für das Trinkwasser in Delmenhorst besteht der Verdacht auf mikrobiologische Verunreinigungen. Befolgen Sie unbedingt vorsorglich die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:

  • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
  • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und für medizinische Zwecke, zum Beispiel zur Reinigung von Wunden und Nasenspülungen, ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
  • Das gilt ebenso für das Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst, das Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken und für das Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden.
  • Mischen Sie kein kaltes Leitungswasser mit abgekochtem Wasser.

Sie können das Leitungswasser zu Reinigungszwecken, für Haustiere und Vieh, sowie für die Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.

Auch die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangen kann.

Das Abkochgebot besteht ab sofort und bis auf Weiteres. Die Stadt Delmenhorst informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.


Nr. 30/15 - msr

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