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Pressemitteilung - 24. Juni 2014

Innenministerium genehmigt Haushalt 2014

Das Niedersächsische Innenministerium hat den städtischen Haushalt für das Jahr 2014 uneingeschränkt genehmigt. Damit kann der Haushalt in seinen Kernelementen nunmehr wie vorgesehen ausgeführt werden.

"Ein sehr erfreuliches Ergebnis", sagt Oberbürgermeister Patrick de La Lanne. "Neben den täglichen Aufgaben können nun auch zukunftsweisende Investitionen getätigt werden." Allerdings könne die Stadt Delmenhorst ihre Aufgaben nur in dem Umfang erfüllen, wie dies durch Steuer- und Finanzquellen sichergestellt sei.

Obwohl das Zahlenwerk im dritten Jahr in Folge im Ergebnishaushalt einen Überschuss aufweist, hätten sich die Zahlen für 2014 sowie die Folgejahre gegenüber der letztjährigen Planung spürbar verschlechtert, schreibt das Land an die Verwaltung. Unter anderem sei für das Jahr 2015 ein Defizit in Höhe von 1,7 Millionen Euro veranschlagt. Vor diesem Hintergrund konnte die dauernde Leistungsfähigkeit nur mit Einschränkungen attestiert werden.

Eine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes besteht für das aktuelle Haushaltsjahr nicht. Dies wird jedoch für die Folgejahre stets neu zu beurteilen sein. Das Niedersächsische Innenministerium empfiehlt in seinem Schreiben, die Konsolidierungsanstrengungen der vergangenen Jahre fortzusetzen, Aufwendungen zu reduzieren und Liquiditätskredite schnellstmöglich abzubauen.

Für das Haushaltsaufstellungsverfahren 2015 gilt es somit, alle Spar- und Konsolidierungsmöglichkeiten auszuschöpfen, um ein Haushaltsdefizit zu vermeiden. Sollte dies nicht gelingen, droht der Stadt nach 2011 erneut die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes kraft Gesetzes. Zudem empfiehlt das Niedersächsische Innenministerium der Stadt, die Beteiligungen – insbesondere das Klinikum Delmenhorst und die Bäder-betriebsgesellschaft (BAD GmbH) – hinsichtlich ihrer Verlustausgleichsleistungen beziehungsweise Gewinnabführungen besonders im Fokus zu behalten.

Die veranschlagten Investitionskredite und Verpflichtungsermächtigungen für 2014 entsprächen nach Feststellung des Landes der aktuellen Haushaltslage. Für die Jahre 2015 bis 2017 vorgesehene Kreditaufnahmen stünden in Abhängigkeit von der allgemeinen Haushaltsentwicklung. Diesbezüglich hat das Niedersächsische Innenministerium auf die Ausführungen der Verwaltung im Haushaltsgenehmigungsverfahren verwiesen.

Unterdessen weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass nunmehr die erste Eröffnungsbilanz für das Haushaltsjahr 2011 fertiggestellt worden ist. Nun kann der Zeitplan für die Vorstellung, Beratung und Beschlussfassung abgestimmt werden.


Nr. 306/14 - tif

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