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Pressemitteilung - 21. Februar 2013

Jugendschöffen gesucht: Stadt erarbeitet Vorschlagsliste

Bürger, die im Bereich der Jugendgerichtsbarkeit als Schöffen tätig werden möchten, können sich bei der Stadtverwaltung melden. Im Fachbereich Jugend, Familie, Senioren und Soziales wird derzeit für den Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt eine Vorschlagsliste mit Kandidaten erarbeitet.

Gesucht werden für die Jahre 2014 bis 2018 vier Hauptjugendschöffen für die Jugendkammer des Landgerichts Oldenburg sowie 18 Hauptjugendschöffen und 18 Hilfsjugendschöffen für das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Delmenhorst. Frauen und Männer müssen zu gleichen Teilen vertreten sein.

Wer als Schöffe tätig sein möchte, muss zwischen 25 und 69 Jahren alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seit mindestens einem Jahr seinen Wohnsitz in der Stadt Delmenhorst gemeldet haben. Außerdem müssen die Kandidaten erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Interessierte können sich bis zum 7. März beim städtischen Fachdienst Controlling und Allgemeines unter Telefon (04221) 99-2485 melden. Sie erhalten dann ein Bewerbungsformular, das auch im Internet (www.schoeffenwahl.de) heruntergeladen werden kann.

In den Vorschlagslisten, die endgültig vom Jugendhilfeausschuss festgelegt werden, müssen 29 Frauen und 29 Männer aufgenommen werden. Die Listen kommen dem Amtsgericht zu, dem die Schöffenwahl und -berufung obliegt.


Nr. 85/13 - tif

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