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Pressemitteilung - 29. Juni 2012

Friedhof Bungerhof kontrolliert Grabsteine

Um die Verkehrssicherheit auf dem Friedhof Bungerhof gewährleisten zu können, werden die Grabsteine jährlich einmal überprüft. Die Kontrollen beginnen am Montag, 2. Juli, und werden entsprechend der „Technischen Anleitung zur Standsicherheit für Grabmalanlagen (TA Grabmal)“ vorgenommen.

Die TA Grabmal sieht vor, dass alle Male an der Steinoberkante mit einem gleichmäßig ansteigenden Druck von 0,3 Kilonewton (entspricht etwa 30 Kilogramm) in einem Zeitraum von zwei Sekunden geprüft werden.

Nicht standsichere Steine werden mit einem gelben Aufkleber gekennzeichnet. Zudem werden die Nutzungsberechtigten von der Friedhofsverwaltung schriftlich informiert. Diese Grabmale müssen zeitnah durch einen Steinmetz oder anderen sachkundigen Fachbetrieb repariert werden.

Akut umsturzgefährdete Gedenksteine werden von den Friedhofsmitarbeitern im Regelfall durch zwei Holzpfosten gesichert. Da zur Sicherung umgelegte Grabmale für die Besucher und Nutzungsberechtigten oft nach Vandalismus aussehen, werden sie nur in seltensten Fällen auf den Boden gelegt. Die Sicherung durch Holzpfosten ist unumgänglich, um den Schutz der Friedhofsbesucher und Beschäftigten sicherzustellen zu können. Optische Aspekte sind in diesem Fall nachrangig.

Die Kontrolle erfolgt pflichtgemäß und unabhängig. Die Friedhofsverwaltung arbeitet weder mit Gewerbetreibenden zusammen noch verschafft sie diesen einen Vorteil. „Etwaige Gerüchte, wonach der Friedhof Bungerhof den Gewerbetreibenden durch mögliche Reparaturen an den Grabmalen einen Vorteil verschaffen würde, entbehren jeglicher Grundlage“, sagt Friedhofsleiter Holger Jansen.


Nr. 286/12 - tif

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