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Pressemitteilung - 17. April 2012

Ermittlungen wegen Theaterkarten eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat das Ermittlungsverfahren gegen Oberbürgermeister Patrick de La Lanne (SPD) wegen des Verdachts der Vorteilsnahme im Amt gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt. Dies teilte die Staatsanwaltschaft de La Lanne heute schriftlich mit.

Aufgrund einer anonymen Anzeige war das Ermittlungsverfahren Anfang März dieses Jahres eingeleitet worden. Die Verwaltung hatte Eintrittskarten für ein Kammerkonzert im städtischen Theater "Kleines Haus" anlässlich der feierlichen Einweihung des Foyers am 8. November des vergangenen Jahres verteilt und bezahlt.

Oberbürgermeister de La Lanne fühlt sich durch die schnelle Einstellung des Verfahrens in seiner Einschätzung bestätigt, dass "er und die Stadt sich korrekt und einwandfrei verhalten haben".

Der Rathauschef, der an dem Abend der Eröffnung das Grußwort sprach, hatte seine Eintrittskarte für das anschließende Konzert „am gleichen Tag in kompletter Höhe privat bezahlt“. „Daher hatte ich von Anfang an alle Vorwürfe der anonymen Anzeige in vollem Umfang widerlegt“, sagt de La Lanne.


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