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Pressemitteilung - 11. April 2012

Kindereinträge in Reisepässen ab 26. Juni ungültig

Am 26. Juni 2012 tritt eine wichtige Änderung im deutschen Passrecht in Kraft: Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ab diesem Zeitpunkt ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument uneingeschränkt gültig.

Das städtische Bürgerbüro empfiehlt, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder (ab Geburt) zu beantragen. Das Kind selbst und mindestens ein Sorgeberechtigter müssen dabei im Bürgerbüro im City-Center an der Langen Straße 1a anwesend sein.

Für den Antrag werden ein altes Ausweisdokument oder die Geburtsurkunde, ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild und die Unterschrift des oder der Sorgeberechtigten benötigt.


Nr. 166/12 - sid

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