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Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung

Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • Verkehrszeichenplan (Außer bei der Aufstellung von Containern am Straßenrand muss dargestellt werden, wo welche Flächen genutzt werden sollen und wie dieser Bereich durch Verkehrseinrichtung abgesichert werden soll. Ggf. erforderliche Änderungen der Verkehrsführung müssen erkennbar sein.)

Bei der Beantragung einer vorübergehenden Haltverbot-Zone ist lediglich der ausgefüllte Antrag erforderlich.

Gebühren

Einrichtung einer Haltverbot-Zone: 40 Euro zuzüglich zwei Euro je beschildertem Längenmeter

Aufstellung von Containern: 20 Euro zuzüglich zwei Euro pro Tag der Sondernutzung (bei einer Standdauer von mehr als einer Woche zuzüglich 0,50 Euro pro Quadratmeter Standfläche pro Woche)

Aufstellung von Gerüsten oder ähnliche Sondernutzungen: 40 Euro zuzüglich zwei Euro pro Tag der Sondernutzung (bei einer Standdauer von mehr als einer Woche zuzüglich 0,50 Euro pro Quadratmeter Standfläche pro Woche)

Aufstellung von Bauzäunen, Lagerung von Baustoffen oder ähnliche Sondernutzungen: 40 Euro zuzüglich zwei Euro pro Tag der Sondernutzung (bei Stand- bzw. Lagerdauer von mehr als einer Woche zuzüglich 0,75 Euro pro Quadratmeter Standfläche pro Woche)

Eilzuschlag bei Bearbeitung innerhalb von drei Arbeitstagen: zehn Euro

Fristen

Der Antrag auf eine vorübergehende Haltverbot-Zone muss mindestens eine Woche vorher gestellt werden. Die Beschilderung ist mindestens 72 Stunden vor dem Geltungsbeginn aufzustellen. Empfohlen wird, sich zudem rechtzeitig um die Beschilderung zu kümmern, da der Antragsteller für die Aufstellung selbst verantwortlich ist.

Für die Beantragung einer sonstigen Sondernutzung sollte wenigstens eine Woche Vorlauf eingeplant werden. Für größere Sondernutzungen kann auch eine längere Vorlaufzeit sinnvoll sein, da der Prüfaufwand entsprechend umfangreicher ist.

Rechtsgrundlagen

§ 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 2 der Sondernutzungssatzung der Stadt Delmenhorst bzw. § 46 Absatz 1 Nr. 8 StVO 

Hinweise

Für die Beschilderung eines vorübergehenden Haltverbotes dürfen nur Verkehrszeichen und Zusatzverkehrszeichen verwendet werden, die den gesetzlichen Ansprüchen entsprechen. Insbesondere Zusatzverkehrszeichen in Form von Pappe oder Papier sind nicht erlaubt.

Beachten Sie auch die Aufstellhöhe der Verkehrszeichen (vgl. Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen Teil A Nr. 2.1).

Weder vorübergehende Haltverbot-Bereiche noch Flächen, die zur Sondernutzung in Anspruch genommen werden, dürfen mit Hilfe von Gegenständen (zum Beispiel Stühlen oder Mülltonnen) oder Trassierbändern abgesperrt werden. Wenn Unfälle passieren, sind Sie bei der Haftung mindestens mitschuldig. Möglich sind auch strafrechtliche Konsequenzen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.