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Baustellenmanagement

Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter Antrag auf Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle (Baustelle)
  • leicht erkennbarer Verkehrszeichenplan
  • für bereits bestehende Anordnungen lediglich: vollständig ausgefüllter Antrag auf eine Verlängerung (Die Geltungsdauer der betreffenden Anordnung darf noch nicht abgelaufen sein.)

Beachten Sie bitte die Vorgaben der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).

Gebühren

Grundgebühren:

  • bei Beeinträchtigungen nur außerhalb von Fahrbahnen (zum Beispiel Geh- oder Radweg): ab 30 Euro
  • bei Beeinträchtigungen der Fahrbahn ohne Fahrbahnvollsperrung: ab 50 Euro
  • bei Vollsperrungen der Fahrbahn: ab 90 Euro
  • 15 Euro pro zusätzlich geprüftem Verkehrszeichenplan

Wenn der Antrag lediglich drei Tage vor Beginn der geplanten Maßnahme eingereicht wird, verdoppelt sich die Grundgebühr, bei Einreichung weniger als drei Tage vor Beginn der Arbeiten verdreifacht sie sich.

Bei besonderem Verwaltungsaufwand, zum Beispiel bei Außenterminen, werden je angefangener 30 Minuten 25 Euro zusätzlich berechnet.

Zusätzliche maßnahmenbezogene Gebühren:

  • bei Beeinträchtigungen nur außerhalb von Fahrbahnen (zum Beispiel Geh- oder Radweg): 0,50 Euro pro Tag
  • bei Beeinträchtigungen der Fahrbahn ohne Fahrbahnvollsperrung: 1 Euro pro Tag
  • bei Vollsperrungen der Fahrbahn: 3 Euro pro Tag

Verlängerungen:

  • ab 10,20 Euro Grundgebühr zuzüglich der jeweiligen maßnahmenbezogenen Gebühr

Antragsteller, die regelmäßig kleinere Arbeiten im Straßenraum durchführen, können am vereinfachten Verfahren zur Erlangung einer verkehrsrechtlichen Anordnung teilnehmen.

  • Jahresanordnung: 250 Euro (inklusive fünf Verkehrszeichenplänen, jeder weitere Verkehrszeichenplan: 15 Euro)

Fristen

Für die Beantragung von Anordnungen zur Sicherung von Arbeitsstellen ist im Regelfall eine Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen erforderlich.

Bei Arbeitsstellen mit einer Dauer von mindestens drei Monaten, an Vorfahrtstraßen oder mit Umleitungen sollte der Antrag möglichst vier Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Die Anmeldung zur Anordnung von Arbeitsstellen im vereinfachten Verfahren (Jahresgenehmigung) lässt eine Verkürzung der Vorlaufzeit von drei Arbeitstagen (Montag bis Freitag) zu.

Rechtsgrundlagen

§ 45 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 45 Absatz 6 StVO

Hinweise

Die Stadt Delmenhorst ist für die Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen für alle Straßen im Stadtgebiet - mit Ausnahme der Autobahn 28 - zuständig. Für Arbeiten an oder auf Autobahnen wenden Sie sich bitte an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV).

Für das vereinfachte Anordnungsverfahren (Jahresgenehmigung) können neben Regelplänen der RSA mit geringer Auswirkung auf das Verkehrsgeschehen auch die zur Verfügung gestellten Musterpläne Anwendung finden.