Sprungmarken

Baustellenmanagement

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (zum Beispiel Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum), müssen gesichert werden.

Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

Voraussetzungen
Welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Dafür muss der Antragsteller anhand der durchzuführenden Arbeiten und der dafür erforderlichen Fläche im Antrag darlegen, welche Einschränkungen für den Straßenverkehr nötig sind. Dem Bauunternehmer und der Verkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) sowie Regelpläne für Sicherungsmaßnahmen zur Verfügung.

Verfahrensablauf
Der Unternehmer muss bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung dieser Maßnahmen (mit dazugehörigem Verkehrszeichenplan) zu stellen.

Die Verkehrsbehörde hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen.

Hinweis
Grundsätzlich darf von Anordnungen der Verkehrsbehörde nicht abgewichen werden. Sollten Abweichungen dennoch nötig sein oder können angeordnete Sicherungsmaßnahmen nicht umgesetzt werden, weil die örtliche Lage Besonderheiten aufweicht, die von den Planunterlagen nicht berücksichtigt werden, muss sofort mit der Verkehrsbehörde Rücksprache gehalten und eine Änderung beantragt werden.

Kontakt

Kontaktdaten

Adresse

Stadthaus
Am Stadtwall 1
27749 Delmenhorst