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Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekinder

Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.

Adresse

Marktstraße 4
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

nach Terminvereinbarung