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Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlungsstelle

Der Pflegekinderdienst ist für Voll- und Kurzzeitpflegen gem. § 33 des 8. Sozialgesetzbuches zuständig. Es werden Kinder in entsprechende Pflegefamilien vermittelt, die zeitlich begrenzt oder auf Dauer nicht mehr in ihren Herkunftsfamilien leben können.

Grund für die Unterbringung ist die Feststellung eines intensiven erzieherischen Hilfebedarfs der Kindeseltern, welcher nicht durch ambulante oder teilstationäre Hilfsmaßnahmen bearbeitet werden kann.

Angebote und Aufgaben:

  • Werbung von Pflegeeltern durch Öffentlichkeitsarbeit
  • Überprüfung, Vorbereitung und Qualifizierung der Pflegefamilien durch Vorbereitungsgespräche und -seminare
  • Vermittlung und Auswahl der geeigneten Pflegefamilie für ein zu vermittelndes Kind
  • Anbahnung der Kontakte zwischen Pflegekind zu den Pflegefamilien bis zur Aufnahme des Kindes
  • Organisation und Begleitung der Aufnahme des Pflegekindes in der Pflegefamilie
  • Regelmäßige Beratung und Unterstützung der Pflegefamilien
  • Durchführung regelmäßiger Fortbildungsveranstaltungen für die Pflegeeltern
  • Regelmäßige Überprüfung des Hilfeverlaufs und ggf. -veränderung in Hilfeplangesprächen
  • Unter Berücksichtigung des Kinder- und Elternrechts: Planung und Begleitung von Kontakten der Pflegekinder zu ihren Herkunftsfamilien

Adresse

Marktstraße 4
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

nach Terminvereinbarung

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