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Fortführung der Unterbringung/Hilfe für junge Volljährige als Pflegekinder (Begleitung)

Unterlagen

keine

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Gewährung einer Hilfe zur Erziehung nach §27 SGB VIII.

Die Fortführung der Hilfe kann beantragt werden, wenn das Ende der Hilfe aufgrund der nahenden Volljährigkeit endet und/oder weil eine Fortführung zur Stabilisierung der Situation des Jugendlichen oder jungen Volljährigen beitragen würde.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Fortführung einer Hilfe stellen die Jugendlichen bzw. jungen Volljährigen selbst.

Der Pflegekinderdienst bzw. das örtliche Jugendamt kann sie dabei beraten.

An wen muss ich mich wenden

An das örtliche Jugendamt