Elterngeld
Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten ab dem 01.04.2024
- Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten ab dem 01.04.2024gültig ab 1. Januar 2023
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
• Basiselterngeld
• ElterngeldPlus
• Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.
Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens EUR 300,00 monatlich.
Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.
Das Elterngeld orientiert sich an der Höhe des monatlich verfügbaren Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes erzielt hat und welches nach der Geburt wegfällt.
Das Basis Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.
Bei Bezug von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV"), Sozialhilfe oder Kinderzuschlag wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet.
ElterngeldPlus wird für den doppelten Zeitraum in halber Summe gezahlt. Das bedeutet konkret, dass ein Basis-Elterngeld-Monat dann zwei ElterngeldPlus-Monaten entsprechen.
Teilen sich die Eltern die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für zwei bis vier Monate zwischen 24 und 32 Wochenstunden, erhalten sie zudem Partnerschaftsbonus in Form von zwei bis vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten. Die Anspruchsvoraussetzungen müssen von beiden Elternteilen in zwei bis vier aufeinander folgenden Monaten erfüllt werden.
Wenn Sie alleinerziehend sind und 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten, können Sie das Angebot auch allein nutzen.
nach Terminvereinbarung
- Bestätigung der Krankenkasse über Ihren Anspruch auf Mutterschutzgeld.
- Original standesamtliche Geburtsbescheinigung des Kindes zur Beantragung von Elterngeld.
- Verdienstnachweise für den Zeitraum der letzten zwölf Monate vor der Geburt Ihres Kindes bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist, plus eine Verdienstabrechnung aus der Zeit des Mutterschutzes.
- Bei Einkünften aus Selbstständigkeit/Land- und Forstwirtschaft oder einem angemeldeten Gewerbebetrieb benötigen wir den Einkommensteuerbescheid des letzten abgeschlossenen Steuerjahres vor der Geburt Ihres Kindes.
- Nachweis Ihres Arbeitgebers über die bewilligte Elternzeit.
- Ggf. Kopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis.
Es fallen keine Gebühren an.
Nach vollständigen Vorliegen der für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen beträgt die Bearbeitungszeit momentan zwischen 6 - 8 Wochen.
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.
Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.
Name | Zuständigkeit | Telefon | E‑Mail |
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Frau Deneke | A - C | (04221) 99-2541 | elterngelddelmenhorstde |
Frau Wenke | D - Ke | (04221) 99-2586 | elterngelddelmenhorstde |
Frau Wirtenberger | Kf - Sa | (04221) 99-2588 | elterngelddelmenhorstde |
Frau Littmann | Sb - Z | (04221) 99-2558 | elterngelddelmenhorstde |
Frau Klapperich | – | (04221) 99-1769 |