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Elterngeld



Bitte beachten, die beiden unterschiedliche Antragsformular zur Beantragung von Elterngeld.

Diese unterscheiden sich für Geburten bis zum einschließlich 31. März 2024 und für Geburten ab dem 1. April 2024. Finden können Sie diese bei "Downloads/Links".

Sie erreichen uns telefonisch zu folgenden Servicezeiten:
Dienstag bis Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr
oder nach Vereinbarung

Bitte versuchen Sie, Ihre Anliegen möglichst telefonisch, per E-Mail oder schriftlich zu klären.

Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie unter "Kontakt". Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Nachnamen Ihres Kindes.

Elterngeld  ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

Elterngeld gibt es in drei Varianten:
•    Basiselterngeld
•    ElterngeldPlus
•    Partnerschaftsbonus

ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.  

Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens EUR 300,00 monatlich.

Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.

Das Elterngeld orientiert sich an der Höhe des monatlich verfügbaren Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes erzielt hat und welches nach der Geburt wegfällt.

Das Basis Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.

Bei Bezug von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV"), Sozialhilfe oder Kinderzuschlag wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet.

ElterngeldPlus wird für den doppelten Zeitraum in halber Summe gezahlt. Das bedeutet konkret, dass ein Basis-Elterngeld-Monat dann zwei ElterngeldPlus-Monaten entsprechen.

Teilen sich die Eltern die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für zwei bis vier Monate zwischen 24 und 32 Wochenstunden, erhalten sie zudem Partnerschaftsbonus in Form von zwei bis vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten. Die Anspruchsvoraussetzungen müssen von beiden Elternteilen in zwei bis vier aufeinander folgenden Monaten erfüllt werden.

Wenn Sie alleinerziehend sind und 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten, können Sie das Angebot auch allein nutzen.

Adresse

City-Center (CCD)
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

nach Terminvereinbarung