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Schwangerschaftskonfliktberatung

Hinweise

Vertrauliche Geburt
Zum 1. Mai 2014 ist das „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt" in Kraft getreten. Damit erhalten Schwangere in Krisensituationen die Möglichkeit, auf Wunsch ihr Kind anonym, ohne ihren Namen zu nennen, sicher in einer Klinik oder in der Obhut einer Hebamme zur Welt zu bringen. Zugleich wird nach 16 Jahren dem Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Herkunft entsprochen.

Die Mitarbeiterinnen der Schwangerschaftsberatungsstelle im Fachdienst Gesundheit können dieses Verfahren begleiten.