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Sterbefall - anzeigen

Unterlagen

Bei der Anmeldung eines Sterbefalls sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Eheurkunde (Heiratsurkunde) oder beglaubigte Abschrift des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches der/des Verstorbenen,
  • Geburtsurkunde, wenn die/der Verstorbene ledig war,
  • ggf. Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners,
  • ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil der letzten Ehe,
  • Personalausweise des Anzeigenden und der/des Verstorbenen,
  • Sterbefallanzeige sowie
  • eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung.

Bei Todesfällen ausländischer Staatsangehöriger setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Ansprechpartnerin in Verbindung.

Gebühren

  • Gebühr: Gebührenfrei.

Fristen

Ein Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

Voraussetzungen

  • Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, ist die Person,  
    • die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    • in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, und
    • die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall erfahren hat,

verpflichtet, den Sterbefall mündlich anzuzeigen. Die Person kann auch ein Bestattungsunternehmen damit betrauen.

  • Bei einer Handwerks, Industrie- oder Handelskammer registrierte Bestattungsunternehmen können die Anzeige schriftlich vornehmen.
  • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime oder sonstige Einrichtungen müssen den Sterbefall schriftlich anzeigen.

Verfahrensablauf

  • Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet,  
    • müssen Sie einen Arzt und einen Bestatter kontaktieren

und

  • den Sterbefall beim zuständigen Standesamt mündlich anzeigen oder den Bestatter mit der Anzeige beauftragen.
  • Hat sich der Sterbefall im Krankenhaus ereignet, nehmen Sie als Angehöriger in Absprache mit dem Krankenhauspersonal Kontakt zu einem Bestatter auf.
  • Der Arzt oder die Ärztin stellt eine Todesbescheinigung aus und übergibt diese im Regelfall dem Bestatter.
  • Haben Sie den Bestatter mit der Anzeige beauftragt, erstellt dieser eine schriftliche Sterbefallanzeige (inklusive aller erforderlichen Urkunden) und übergibt sie dem Standesamt.
  • Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, wird seitens der Einrichtung die schriftliche Sterbefallanzeige erstellt und dem Standesamt zugesandt.
  • Das Standesamt überprüft die vorgelegten Urkunden auf Echtheit und die Angaben auf den Unterlagen auf Vollständigkeit.
  • Der Sterbefall wird gegebenenfalls im Sterberegister erfasst.
  • Das Standesamt stellt, soweit beantragt, Sterbeurkunden aus dem erstellten Register aus.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist.