Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, angezeigt werden.
Sterbefall außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, sonstige Einrichtung):
Die Person,
und
ist verpflichtet den Sterbefall mündlich oder schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann auch durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen.
Sterbefällen in einer Einrichtung:
Im Krankenhaus aufgetretene Sterbefälle werden direkt von dort angemeldet.
Telefon | (04221) 99-2373 |
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Telefax | (04221) 99-1213 |
E-Mail-Adresse | StandesamtDelmenhorstde |
Raum | 6 (EG) |
Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail zu folgenden Servicezeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Montag bis Donnerstag: 14 bis 16 Uhr
Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Um Warteschlangen zu vermeiden, bittet die Stadt um pünktliche Termineinhaltung.
Bei der Anmeldung eines Sterbefalls sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Bei Todesfällen ausländischer Staatsangehöriger setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Ansprechpartnerin in Verbindung.
Ein Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
verpflichtet, den Sterbefall mündlich anzuzeigen. Die Person kann auch ein Bestattungsunternehmen damit betrauen.
und
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist.
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Heidenreich | (04221) 99-2373 | StandesamtDelmenhorstde |